Stiftungsordnung

Auszug

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, sowie die Förderung der Bildung und Erziehung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung leistungsbereiter Kinder und junger Erwachsener, die in körperlicher, seelischer oder wirtschaftlicher Benachteiligung leben und denen infolge dieser Benachteiligung der Zugang zu Bildung, Ausbildung, Arbeit und humanistischer Wertevermittlung erschwert oder gar unmöglich ist.

Dies soll vorwiegend erreicht werden durch den Austausch und die Kommunikation unter den Generationen im Rahmen von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen zur jeweiligen Entwicklung persönlicher und gesellschaftlicher Perspektiven. Aufgabe der Stiftung ist hierbei die Organisation und / oder Förderung solcher Veranstaltungen. Daneben kann auch eine Förderung in Form von finanzieller Unterstützung von Ausbildungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen erfolgen.

Ferner wird der Zweck durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe, sowie zur Förderung der Bildung und Erziehung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verwirklicht.

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung der Stiftung Lebenswerte zum Download (pdf 17 kB) Satzung der Stiftung Lebenswerte zum Download (pdf 17 kB)

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